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Festlegung des Vorstandes des MC Camping Plauen im Vogtland e.V. zur Pflege und Neuanpflanzung von Gehölzen vom 15.06.2024

 

Unser Campingplatz befindet sich im Landschaftsschutzgebiet der Talsperre Pöhl, die Einhaltung der hierfür geltenden Gesetze und Verordnungen muss von allen Clubmitgliedern und Besuchern unseres Geländes beachtet werden.

 

Die vom Zweckverband der Talsperre Pöhl gültige Talsperrenordnung bildet die Grundlage dieser Festlegung.

 

Um Gefahren und Beschädigungen durch Gehölze zu vermeiden sind die Parzelleninhaber unseres Vereins zur Einhaltung folgender Maßnahmen angehalten.

 

Pflanzen von denen Gefahren für die Gesundheit bestehen können (z.B. Riesenbärenklau) dürfen nicht gepflanzt werden.
Das Pflanzen von Bäumen ist unter Angabe der Baumart und des Pflanzortes schriftlich beim Vorstand zu beantragen. Nicht genehmigt werden z.B. Kastanien, Lärchen, Fichten, Kiefern, Birken, Pappeln und sämtliche Obstgehölze (ausgenommen Weinreben). Anpflanzungen über Erdkabel sind verboten.
Der Parzelleninhaber hat die Pflicht Flucht- und Rettungswege frei zu halten. Die Durchgangsbreite von mindestens einem Meter ist zu gewährleisten.
Zu Saisonbeginn darf der Bewuchs von Bäumen und Sträuchern nicht über den Dachfirst des Stabilzeltes oder Wohnwagen ragen. Der notwendige Rückschnitt hat in der Zeit vom 01.10. bis 28.02. zu erfolgen.
Entstandener Wildwuchs im Bereich der Parzellen z.B. Brombeeren, Birken, Eichen, Eschen, Lorbeer sind vom Inhaber der Parzelle ständig zu entfernen.

 

Offene Fragen zum Thema Anpflanzungen können gern an den Vorstand oder zu Mitgliederversammlungen gestellt werden.

 

Verstöße gegen die Festlegung können gemäß unserer Campingordnung Punkt drei geahndet werden.

 

Gansgrün, 15.06.2024

 

 

 

Henniger         M. Schneider
Vorsitzender    stellv. Vorsitzender